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VG Münster zum Anlegen der Uniform Drucken
FB100714KVGMuensterAnlegenUniform_t.jpgLiebe Kolleginnen und Kollegen,
Gestern hat das VG Münster entschieden:
Da Polizeibeamte verpflichtet sind, zu Dienstbeginn in Uniform zu erscheinen, sei das Land verpflichtet, die dazu notwendige Zeit als Arbeitszeit zu bezahlen.
Zudem hatten die Richter moniert, dass es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist, dass bei Kradfahrern das Anlegen der Polizeiuniform als Arbeitszeit bewertet wird, im Wach- und Wechseldienst hingegen nicht (4 K 1753/08).
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